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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Wegmann und Partner HR Solutions GmbH für Bewerber
**§ 1 Allgemeines**
Diese AGB regeln die Bedingungen für Bewerber, die die Dienstleistungen der Wegmann und Partner HR Solutions GmbH (nachfolgend “Vermittler” genannt) in Anspruch nehmen. Zur besseren Lesbarkeit wird die männliche Form verwendet, wobei alle Geschlechter gleichermaßen eingeschlossen sind.
Die Arbeitsvermittlung erfolgt unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine erfolgreiche Vermittlung.
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**§ 2 Dienstleistung des Vermittlers**
Der Vermittler unterstützt Bewerber bei der Suche nach einer geeigneten Arbeitsstelle. Hierzu gehören insbesondere:
– Aufnahme in die Bewerberdatenbank der Wegmann und Partner HR Solutions GmbH
– Durchführung telefonischer oder persönlicher Interviews
– Suche und Auswahl passender Stellen auf Basis des Bewerberprofils
– Vorstellung des Bewerbers bei potenziellen Arbeitgebern
– Bereitstellung von Stelleninformationen
Der Vermittler übernimmt keine Kosten des Bewerbers im Zusammenhang mit Bewerbungsgesprächen, wie z. B. Fahrt- oder Übernachtungskosten.
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**§ 3 Pflichten des Bewerbers**
Der Bewerber verpflichtet sich:
– korrekte und vollständige Angaben zu seiner Person sowie zu seinen Qualifikationen zu machen
– den Vermittler unverzüglich zu informieren, wenn er durch dessen Vermittlung eingestellt wurde
– bei Vermittlung über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) diesen im Original an den Vermittler zu übergeben
– den Vermittler zu benachrichtigen, falls er nicht mehr für eine Vermittlung zur Verfügung steht
Der Vermittler ist berechtigt, nach erfolgreicher Vermittlung eine Bestätigung über die Anstellung beim Arbeitgeber einzuholen.
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**§ 4 Haftung**
Der Bewerber trägt die alleinige Verantwortung für die Annahme oder Ablehnung eines Stellenangebots. Ein Anspruch auf erfolgreiche Vermittlung besteht nicht. Der Vermittler haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Rechtsberatung wird nicht geschuldet.
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**§ 5 Vertragsdauer und Kündigung**
Der Vertrag endet mit erfolgreicher Vermittlung oder durch Kündigung. Sollte kein AVGS vorliegen oder dieser nicht verlängert werden, endet der Vertrag nur durch schriftliche Mitteilung des Bewerbers.
Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Eine ordnungsgemäße Kündigung erfordert die Schriftform.
Ein Vergütungsanspruch bleibt trotz Kündigung bestehen, sofern eine Vermittlung bereits nachgewiesen wurde.
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**§ 6 Datenschutz**
Der Vermittler speichert personenbezogene Daten bis zu fünf Jahren, verarbeitet diese und gibt sie bei Bedarf an potenzielle Arbeitgeber weiter. Der Bewerber erklärt sich damit einverstanden.
Bewerbungsunterlagen werden maximal fünf Jahre gespeichert und anschließend vernichtet, es sei denn, der Bewerber fordert deren frühere Löschung oder holt sie persönlich ab. Eine Rücksendung erfolgt nur, wenn ein ausreichend frankierter Umschlag beigelegt wurde.
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**§ 7 Nebenabreden**
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Alle Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
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**§ 8 Gerichtsstand**
Gerichtsstand ist der Sitz der Wegmann und Partner HR Solutions GmbH.
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**§ 9 Salvatorische Klausel**
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine rechtlich zulässige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.